Akustikprüfung Pumpenmotoren

Akustikprüfung für Pumpenmotoren

Möglichst geräuscharm bitte: Motoren für Schiffspumpen bestehen Akustik- und Vibrationsprüfung.

Ein Kunde, der Pumpen für Schiffe im militärischen Bereich herstellt, benötigte Elektromotoren der Baugrößen 132 und 160, die möglichst geräuscharm im Dauerbetrieb S1 laufen sollen. Gefordert war die Akustikkategorie D nach MIL-STD-147-E mit einem Grenzwert von 70 dB in einem Frequenzbereich von 32 bis 8.000 Hz.

Motor bei der Akustikprüfung

Um die Einhaltung der Geräuschemissionen nachzuweisen, führten wir eine Akustikprüfung sowie eine Vibrationsmessung gemeinsam mit einem akkreditierten Prüflabor in unserem Betrieb durch. Die Vibrationsmessung zur Bestimmung des Schalldruckpegels – genauer: die Messung der Körperschallvibrationsbeschleunigung – fand auf übliche Weise in unserem Prüfstand statt: Der jeweilige Motor wurde an die Lastmaschine angekoppelt und mit Schwingungssensoren an fünf Positionen in drei Richtungen versehen (vertikal, horizontal und axial). Bei der Messung, bei der die Motoren mit ihrer Nenndrehzahl liefen, wurde die zuvor definierte Zielkurve um die geforderten 5 dB in allen Positionen, Richtungen und Frequenzen unterschritten – Prüfung bestanden.

Prüfaufbau im Hof von BEN Buchele

Akustikprüfaufbau bei BEN Buchele

Ein nicht alltäglicher Versuchsaufbau wurde für die Akustikprüfung gewählt: In unserem Hof platzierte der externe Prüfer fünf Mikrofone im Abstand von je einem Meter rund um den jeweiligen Motor. Auftretende Umgebungsgeräusche wurden herausgefiltert, sodass ausschließlich das Motorengeräusch beurteilt werden konnte. Insgesamt lief jeder Motor dreimal drei Minuten lang bei Nenndrehzahl, was für die Beurteilung der Lautstärke im S1-Betrieb ausreichend ist. Beide Motoren unterboten den Grenzwert von 70 dB in allen Frequenzbereichen; die Baugröße 132 sogar so deutlich, dass der Motor sich auch für die strengere Akustikkategorie E eignet.

Prüfergebnis übertragbar

Nach der bestandenen Akustikprüfung lieferten wir jeweils vier Motoren beider Baugrößen – dabei ist es jedoch nicht nötig und auch zu kostenintensiv, jeden einzelnen Motor einer Akustikprüfung zu unterziehen. Da die Motoren baugleich gefertigt werden, ist das Prüfergebnis auch auf diese Motoren anwendbar. Zudem wurden bereits weitere Motoren der beiden Baugrößen für Schiffspumpen bestellt. Eine neuerliche Akustikprüfung ist auch dafür nicht erforderlich.